· Im Altbau bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
- jeder Absolvent, der an einer Universität, Hochschule, Fachschule entweder Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik studiert hat
- jeder Absolvent eines anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums mit Schwerpunkt auf einen der oben genannten Bereiche
Außerdem muss eine der folg. Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden:
- Studienschwerpunkt im Bereich energiesparendes Bauen
- Einschlägige zweijährige Berufserfahrung
- Fortbildung nach Vorgaben der EnEV
- Vereidigter Sachverständiger im Bereich energiesparendes
Bauen
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Nach zehn Jahren muss der Ausweis erneuert bzw. erneut bestätigt werden.
Was kostet mich so ein Ausweis?
Es ist nicht gesetzlich vorgegeben was ein Energiepass kostet. Die Kosten richten sich nach der Zahl der Wohneinheiten des Gebäudes. Energiepass-Aussteller verlangen im Durchschnitt 50 € pro Stunde.
Kosten Bedarfsorientierter Energiepass
Ein- und Zweifamilienhäuser: 300 €
Mehrfamilienhäuser bis zu sechs Wohneinheiten: 450 €
Mehrfamilienhäuser mit bis zu 15 Wohneinheiten: 600 €
Kosten Verbrauchsorientierter Energiepass
Ein- und Zweifamilienhäuser: 300 €
Mehrfamilienhäuser bis zu sechs Wohneinheiten: 250 €
Mehrfamilienhäuser mit bis zu 15 Wohneinheiten: 350 €
Energiebedarfsausweis oder ein Energieverbrauchsausweis?
Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist. Die Energieeffizienz des Gebäudes kann durch den jährlichen Energiebedarf für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung ermittelt werden. Dabei werden die Daten der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach im Energieausweis genauso berücksichtigt wie die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein und auch die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie.
Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima pro Jahr verbraucht wird. Als Kennzahl wird schließlich im Bedarfsausausweis der so genannte Primärenergiebedarf eingetragen. Dadurch ermöglicht der Bedarfsausweis Vergleiche mit den Ergebnissen anderer Gebäude, da der Standard deutschlandweit derselbe ist.
Zudem gibt der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungstipps alle Potenziale an, die ein Gebäude zum Energiesparen in sich birgt.
Im Wohnungsbau wird für Neubauten und bei erweiterten Umbaumaßnahmen wie An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine fachliche Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, bereits seit dem Jahr 2002 ein Energiebedarfsausweis verlangt.
Welcher Ausweis gebraucht wird, hängt mit Größe, Baujahr und Sanierungszustand der Immobilie zusammen.
Hier die Regelungen im Einzelnen:
Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1977 und damit vor wirksam werden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden, benötigen einen Bedarfsausweis.
Für Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Das gilt ebenso für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden
Energieverbrauchsausweis
Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der innerhalb eines Jahres tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt.
Das Problem: Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen, beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.
Eine extreme Verzerrung könnte auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen: Verbringen die Bewohner etwa den ganzen Winter auf Mallorca anstatt in ihren vier Wänden in Deutschland, wäre ein Null-Energie-Haus die Folge bei der Berechnung der Energieeffizienz ihres Hauses.
Aussagekräftiger ist deshalb der bedarfsorientierte Ausweis, der eine Bestandsaufnahme der Dämmung, der Baumaterialien und des Heizsystems erfordert. Daraus wird errechnet, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten verbraucht.
Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis Pflicht für Immobilienbesitzer, die ihr Wohngebäude vermieten oder verkaufen wollen und deren Gebäude Baujahr 1965 und älter ist. Für Wohngebäude ab Baujahr 1966 gilt dies erst ab 1. Januar 2009. In der Übergangsphase bis 30.09.2008 kann generell der Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden.
Außerdem kann der Verbrauchsausweis für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen ausgestellt werden sowie für Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 saniert wurden und für jeden Altbau ab Baujahr 1978.
Nicht-Wohngebäude im Altbau brauchen erst ab 1. Juli 2009 einen Energieausweis. Dabei besteht generell Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss bereits ab Oktober 2007 ein Bedarfsausweis erstellt werden
Quelle: www.das-energieportal.de